Auf dieser Seite erfahren Sie sämtliche Schritte, welche notwendig oder auch empfohlen sind, um den Führerausweis für die Kategorie B (Auto) zu erlangen.
Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne! Klicken Sie auf die jeweiligen Pfeile um mehr über den einzelnen Schritt zu erfahren.
Nothelferkurs
Der Nothelferkurs ist Ihr erster Schritt auf dem Weg zum Führerschein. Nur wenn Sie diesen Kurs vollständig absolviert haben, können Sie das Gesuchformular für den Lernfahrausweis einreichen. Den Nothilfekurs bieten wir in den Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch an.
Den Nothelferkurs müssen Sie NICHT absolvieren, wenn Sie bereits im Besitz der Kat. A1 oder A sind, ebenso wenn Sie Ihren ausländischen Führerausweis umtauschen möchten.
Erfahren Sie jetzt alles Wissenswerte über den Nothelferkurs und melden Sie sich gleich an.
Sehtest auf dem Gesuchformular
Sobald Sie den Nothelferkurs absolviert haben, müssen Sie das Gesuchformular für den Lernfahrausweis einreichen. Dazu benötigen Sie einen Sehtest vom Optiker oder vom Augenarzt, der nicht älter als 24 Monate sein darf.
Das Gesuchformular müssen Sie auch einreichen, wenn Sie bereits im Besitz der Kat. A1/A sind oder Ihren ausländischen Führerausweis umschreiben lassen müssen.
Hier können Sie das Gesuchformular für die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn bequem herunterladen.
Umtausch eines ausländischen Führerausweises
Einreichen des Gesuchformulars
Sobald Sie das Gesuchformular vollständig ausgefüllt haben, reichen Sie es bei der Gemeindeverwaltung Ihrer Wohngemeinde ein (Baselstadt: Motorfahrzeugkontrolle, Clarastrasse 38, 2. Stock).
Dem Gesuch müssen Sie Folgendes beilegen:
• gültiger Nothelferausweis im Original (nicht älter als 6 Jahre)
• Sehtest (nicht älter als 24 Monate)
• 1 farbiges Passfoto (35x45mm)
Falls Sie die praktische Prüfung in einem anderen Kanton als Ihrem Wohnkanton absolvieren möchten, müssen Sie bei der Motorfahrzeugkontrolle Ihres Wohnkantons ein begründetes Gesuch stellen.
Verkehrsregeltheorie
Um sich optimal auf die theoretische Prüfung für die Kategorie B vorzubereiten, bieten wir Ihnen einen Theorie-Kurs à 6 Stunden an. In diesem Kurs bereiten wir Sie optimal auf die bevorstehende Theorieprüfung vor. Bei der Vorbereitung auf die Prüfung ist wichtig, dass Sie die Fragen nicht auswendig lernen, sondern die Materie des Theoriestoffs wirklich verstehen. Dadurch haben Sie es im praktischen Teil bei den Fahrstunden viel einfacher.
Sie haben den Führerschein für die Kategorie A1/A bereits? Dann entfällt die theoretische Prüfung. Selbstverständlich heissen wir Sie dennoch herzlich Willkommen in diesem Kurs um die theoretischen Kenntnisse aufzufrischen.
Computertheorie
In unserem Theorielokal in Basel haben wir eigens für Sie einen separaten Lernraum mit Lern-Computern eingerichtet, so dass Sie sich optimal auf die Theorieprüfung vorbereiten können. Von Montag bis Freitag, jeweils von 16:00 bis 19:00 Uhr ist immer ein erfahrener Fahrlehrer vor Ort, der Ihre Fragen gerne beantwortet. Erfahren Sie jetzt mehr über unser Computertheorie-Angebot!
Anmeldung zur Theorieprüfung
Sobald Sie sich in der Theorie sicher fühlen, melden Sie sich für die theoretische Prüfung an.
Die Anmeldung hat innert 2 Jahren seit der Gesuchstellung zu erfolgen. Sie können sich entweder online direkt bei der Motorfahrzeug-Prüfstation (MFP) beider Basel in Münchenstein anmelden oder sich mit dem zugestellten Anmeldeformular schriftlich anmelden. Bis zum Prüfungstermin dauert es in der Regel drei bis vier Wochen.
Die theoretische Prüfung kann in Münchenstein (MFP), Laufen oder in Liestal absolviert werden. 50 Fragen müssen mit weniger als 15 Fehlerpunkte innert 50 Minuten beantwortet werden. Die Theorieprüfung ist frühstens einen Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters möglich.
Haben Sie bereits einen Führerschein der Kategorie A1 oder A, oder müssen Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen, so entfällt die theoretische Prüfung.
Erhalt des Lernfahrausweises
Nach dem Erhalt des Lernfahrausweises sind Sie berechtigt, mit einer Begleitperson (Führerausweis seit drei Jahren und mindestens 23 Jahre alt) ein Fahrzeug zu lenken. Der Lernfahrausweis ist 2 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und kann nicht verlängert werden.
Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr (es gilt das Ausstellungsdatum auf dem Lernfahrausweis) erwirbt, muss eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen.
Verkehrskunde - VKU
Sobald Sie im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sind, spätestens jedoch bei der Anmeldung für die praktische Führerprüfung, müssen Sie den Verkehrskundekurs (VKU) vollständig absolviert haben. Den Verkehrskundekurs können Sie bei uns in den Sprachen Deutsch und Englisch besuchen.
Sind Sie bereits im Besitz des Führerausweises der Kategorie A1/A oder müssen Ihren ausländischen Führerausweis umschreiben lassen, müssen Sie den VKU nicht besuchen. Die Verkehrskunde ist seit dem Jahr 2021 unbegrenzt gültig.
Praktische Prüfung
Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt in der Regel durch den Fahrlehrer, sobald Sie die Prüfungsreife erreicht haben. Die Prüfung dauert insgesamt 60 Minuten, inkl. den technischen Fahrzeug-Fragen zu Beginn der Prüfung wie auch die Bekanntgabe des Prüfungsresultats und das Schlussgespräch. Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erworben hat, muss eine Lernpahse von 12 Monaten durchlaufen bevor die praktische Prüfung absolviert werden kann.
Erhalt des befristeten Führerausweises
Sie haben die praktische Prüfung bestanden. Herzlichen Glückwunsch! In den kommenden 10 Tagen erhalten Sie von der Motorfahrzeugkontrolle Ihres Wohnkantons Ihren Führerausweis per Post zugestellt. Dabei handelt es sich um einen befristeten Führerausweis für Ihre 3-jährige Probezeit.
2Phasen-Kurs
Der 2Phasen-Kurs (WAB) ist ein 1-tägiger Kurs mit obligatorischen Inhalten und findet auf einer vom Verkehr abgetrennten Anlage statt. Der Kurs besteht aus zwei Teilen und widmet sich der Verkehrssicherheit sowie dem energieeffizienten und wirtschaftlichen Fahren.
Der 2Phasen-Kurs muss innerhalb der ersten 12 Monaten nach Bestehen der Führerprüfung besucht werden. Ein gültiger Führerausweis ist die Voraussetzung für die Teilnahme am 2Phasen-Kurs.
Über untenstehenden Link erhalten Sie weitere Informationen zum 2Phasen-Kurs und können sich direkt online anmelden.
Erhalt des definitiven Ausweises
Sobald Sie die Probezeit von 3 Jahren (sofern keinen Führerausweisentzug in dieser Zeit) absolviert und den 2Phasen-Kurs vollständig besucht haben, müssen Sie neu den unbefristeten Führerausweis nicht mehr bestellen. Der Führerschein wird Ihnen frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Probezeit automatisch per Post zugestellt.