Voraussetzung:
Sie sind bereits schon im Besitze der Kat. B (Auto).
1. Gesuch ausfüllen
Das Antragsformular erhalten Sie bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) BS/BL, bei der Gemeindeverwaltung, auf jedem Polizeiposten oder ganz bequem unten bei Download ausdrucken. Füllen Sie das Formular aus, der Sehtest muss von einem anerkannten Optiker oder Augenarzt ausgefüllt werden. Das Antragsformular und der Augentest sind zwei Jahre gültig.
Download «Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises»
2. Einreichen des Antragsformulars
Für das Einreichen benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, den gültigen Nothilfeausweis, zwei farbige Passfotos und die ID/Ausländerausweis.
- Einreichen mit Wohnsitz Basel-Stadt, bei der Motorfahrzeugkontrolle MFK, Clarastr.38, 4058 Basel.
- Einreichen mit Wohnsitz Basel-Land, bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde.
3. Erhalt des Lernfahrausweises
Nach dem Erhalt des Lernfahrausweises, sind Sie berechtigt ein Motorrad/Roller zu führen. Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig.
4. Motorradgrundkurs (obligatorisch)
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Im Motorradgrundkurs erlernen Sie das richtige Verhalten, den Umgang und das Handling an Ihrem Motorrad/Roller. Der Kurs dauert 12 Stunden und ist auf drei Teile verteilt (Je vier Stunden). |
5. Einreichen der Motorradgrundkurs-Bescheinigung an die MFK
Sie müssen keine Führerprüfung absolvieren. Reichen Sie die Motorradgrundkurs-Bescheinigung an die zuständige Motorfahrzeugkontrolle (MFK) ein.
6. Erhalt des unbefristeten Führerausweises
Der unbefristete Führerausweis wird Ihnen nach 5-10 Tagen per Post zugestellt.