Motorrad

Der Weg zum Führerausweis Kat. A1 (Roller / Motorrad bis 125 ccm)

Voraussetzung:

Das Mindestalter für die Kat. A1 (Roller 50 ccm) ist 15 Jahre und für die Kat. A1 (Motorrad bis 125 ccm) 16 Jahre.


1. Nothilfekurs (Obligatorisch)

Nothilfe

 

Der Nothilfekurs muss vor der Gesuchstellung (Zulassungsbewilligung zur Theorieprüfung) absolviert sein. Er kann ab dem 14. Lebensjahr besucht werden. Der Nothilfeausweis ist sechs Jahre gültig.     

 

2. Gesuch (zur Zulassung der Theorieprüfung) ausfüllen

Das Antragsformular erhalten Sie bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) BS/BL, bei der Gemeindeverwaltung, auf jedem Polizeiposten oder ganz bequem unten bei Download ausdrucken. Füllen Sie das Formular aus, der Sehtest muss von einem anerkannten Optiker oder Augenarzt ausgefüllt werden. Das Antragsformular und der Augentest sind zwei Jahre gültig.

Download «Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises» 


 

3. Einreichen des Antragsformulars

Für das Einreichen benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, den gültigen Nothilfeausweis, zwei farbige Passfotos  und die ID/Ausländerausweis.

  • Einreichen mit Wohnsitz Basel-Stadt, bei der Motorfahrzeugkontrolle MFK, Clarastr.38, 4058 Basel.
  • Einreichen mit Wohnsitz Basel-Land, bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde.

4. Erhalt der Zulassungsbescheinigung

Ihr Antrag wird von der Motorfahrzeugkontrolle MFK überprüft. Bei einem positiven Entscheid erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung zur theoretischen Führerprüfung. Sobald Sie sich auf die Theorieprüfung vorbereitet haben, können Sie sich online bei der Mororfahrzeugprüfstation MFP in Münchenstein anmelden. Bis zum Prüfungstermin dauert es ca. drei bis vier Wochen.

5. Verkehrsregel-Theoriekurs (empfohlen)

Verkehrsregeltheorie   

In diesem Kurs werden Sie auf die theoretische Prüfung vorbereitet. Mit Hilfe von Bildern, Videos und Erklärungen des Fahrlehrers werden Sie den Lernstoff besser verstehen. Der Kurs unterstützt zusätzlich die praktische Fahrausbildung. 

 

6. Computertheorie (freiwillig)

Computerheorie  
Die perfekte Vorbereitung für das Bestehen der Theorieprüfung. Unsere Computerfragebogen sind identisch mit den Prüfungsfragen der Motorfahrzeugkontrolle.  

7. Theorieprüfung

Die Prüfung kann, in Münchenstein, Laufen oder in Liestal absolviert werden. 50 Fragen mit weniger als 15 Fehlerpunkte müssen innert 50 Minuten beantwortet werden. Die Theorieprüfung ist frühstens einen  Monat vor Erreichen des erforderlichen mindest Alters möglich. Die bestandene Theorieprüfung ist zwei Jahre gültig.


8. Erhalt des Lernfahrausweises

Nach dem Erhalt des Lernfahrausweises, sind Sie berechtigt ein Motorrad/Roller zu führen. Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig.


9. Verkehrskundeunterricht VKU (obligatorisch)

VKU 1   
Sobald Sie im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sind, spätestens jedoch bei der Anmeldung für die praktische Führerprürfung müssen Sie den VKU absolviert haben.   

10. Motorradgrundkurs (obligatorisch)

Moto Grundkurs Kat. A1  

Im Motorradgrundkurs erlernen Sie das richtige Verhalten, den Umgang und das Handling an Ihrem Motorrad/Roller. Der Kurs dauert 12 Stunden und ist auf drei Teile verteilt (Je vier Stunden).

Der Lernfahrausweis wird nach dem Besuch des Motorradgrundkurs auf weitere 12 Monate verlängert.

 

11. Fahrunterricht (empfohlen)

Fahrunterricht Motorrad  
Unser staatlich anerkanntes Fahrlehrerteam bereitet Sie gezielt und sicher auf die Führerprüfung vor.  

12. Praktische Führerprüfung (Manöver)

Die Prüfung dauert 20 Minuten und findet in Münchenstein MFP statt. Sie müssen verschiedene Manöver mit dem eigenen Motorrad absolvieren.


13. Praktische Führerprüfung (Verkehr)

Die Prüfung dauert 20 Minuten. Die Anmeldung für die Fahrprüfung (Verkehr) ist erst möglich nach bestandener Manöverprüfung.


14. Erhalt des unbefristeten Führerausweises

Der unbefristete Führerausweis wird Ihnen nach 5-10 Tagen per Post zugestellt.