Motorrad

Der Weg zum Führerausweis: Kat. A 35KW (Neueinsteiger)

Der Weg zum Führerausweis Kat. A (beschränkt bis 35 KW)

Voraussetzung:

Das Mindestalter für die Kat. A (beschränkt bis 35KW) ist 18 Jahre.

Ein direkt Einstieg in die Kat. A (unbeschränkt über 35KW) ist ab 2021 nicht mehr möglich.
Für den Erwerb der Kat. A (unbeschränkt über 35KW) muss eine zweijährige Fahrpraxis mit der Kat. A 35KW (beschänkt bis 35 KW) gewährleistet sein und anschliessend eine weitere praktische Prüfung absolviert werden.


1. Nothilfekurs (Obligatorisch)

Nothilfe 

Der Nothilfekurs muss vor der Gesuchstellung (Zulassungsbewilligung zur Theorieprüfung) absolviert sein. Er kann ab dem 14. Lebensjahr besucht werden. Der Nothilfeausweis ist sechs Jahre gültig.     


2. Gesuch (zur Zulassung der Theorieprüfung) ausfüllen

Das Antragsformular erhalten Sie bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) BS/BL, bei der Gemeindeverwaltung, auf jedem Polizeiposten oder ganz bequem unten bei Download ausdrucken. Füllen Sie das Formular aus, der Sehtest muss von einem anerkannten Optiker oder Augenarzt ausgefüllt werden. Das Antragsformular und der Augentest sind zwei Jahre gültig.

Download «Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises»   


 

3. Einreichen des Antragsformulars

Für das Einreichen benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, den gültigen Nothilfeausweis, zwei farbige Passfotos und die ID/Ausländerausweis.

  • Einreichen mit Wohnsitz Basel-Stadt, bei der Motorfahrzeugkontrolle MFK, Clarastr.38, 4058 Basel.
  • Einreichen mit Wohnsitz Basel-Land, bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde.

4. Erhalt der Zulassungsbescheinigung

Ihr Antrag wird von der Motorfahrzeugkontrolle MFK überprüft. Bei einem positiven Entscheid erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung zur theoretischen Führerprüfung. Sobald Sie sich auf die Theorieprüfung vorbereitet haben, können Sie sich online bei der Mororfahrzeugprüfstation MFP in Münchenstein anmelden. Bis zum Prüfungstermin dauert es ca. drei bis vier Wochen.

5. Verkehrsregel-Theoriekurs (empfohlen)

Verkehrsregeltheorie

In diesem Kurs werden Sie auf die theoretische Prüfung vorbereitet. Mit Hilfe von Bildern, Videos und Erklärungen des Fahrlehrers werden Sie den Lernstoff besser verstehen. Der Kurs unterstützt zusätzlich die praktische Fahrausbildung. 


6. Computertheorie (freiwillig)

Computerheorie 
Die perfekte Vorbereitung für das Bestehen der Theorieprüfung. Unsere Computerfragebogen sind identisch mit den Prüfungsfragen der Motorfahrzeugkontrolle.   

7. Theorieprüfung

Die Prüfung kann, in Münchenstein, Laufen oder in Liestal absolviert werden. 50 Fragen mit weniger als 15 Fehlerpunkte müssen innert 50 Minuten beantwortet werden. Die Theorieprüfung ist frühstens einen  Monat vor Erreichen des erforderlichen mindest Alters möglich. Die bestandene Theorieprüfung ist zwei Jahre gültig.


8. Erhalt des Lernfahrausweises

Nach dem Erhalt des Lernfahrausweises, sind Sie berechtigt ein Motorrad zu führen. Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig.


9. Verkehrskundeunterricht VKU (obligatorisch)

VKU 1 
Sobald Sie im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sind, spätestens jedoch bei der Anmeldung für die praktische Führerprürfung müssen Sie den VKU absolviert haben. 

10. Motorradgrundkurs (obligatorisch)

Moto Grundkurs Kat. A 

Im Motorradgrundkurs erlernen Sie das richtige Verhalten, den Umgang und das Handling an Ihrem Motorrad. Der Kurs dauert 12 Stunden und ist auf drei Teile verteilt (Je vier Stunden).

Der Lernfahrausweis wird nach dem Besuch des Motorradgrundkurs auf weitere 12 Monate verlängert.


11. Fahrunterricht (empfohlen)

Fahrunterricht Motorrad 
Unser staatlich anerkanntes Fahrlehrerteam bereitet Sie gezielt und sicher auf die Führerprüfung vor. 

12. Praktische Führerprüfung (Manöver)

Die Prüfung dauert 20 Minuten und findet in Münchenstein MFP statt. Sie müssen verschiedene Manöver mit dem eigenen Motorrad absolvieren.


13. Praktische Führerprüfung (Verkehr)

Die Prüfung dauert 20 Minuten. Die Anmeldung für die Fahrprüfung (Verkehr) ist erst möglich nach bestandener Manöverprüfung.


14. Erhalt des befristeten Führerausweises

Nach der bestandenen Führerprüfung erhalten Sie einen befristeten Führerausweis (Führerschein auf Probe). Die Probezeit beträgt drei Jahre.


15. 2Phasen-Kurs mit dem eigenen Fahrzeug (Variante 1)

WAB Eigenes FZ 1 

Der 2Phasen-Kurs (WAB) ist ein 1-tägiger Kurs mit obligatorischen Inhalten und findet auf einer vom Verkehr abgetrennten Anlage statt. Der Kurs besteht aus zwei Teilen und widmet sich der Verkehrssicherheit sowie dem energieeffizienten und wirtschaftlichen Fahren.

Der 2Phasen-Kurs muss innerhalb der ersten 12 Monaten nach Bestehen der Führerprüfung besucht werden. Ein gültiger Führerausweis oder eine gültige Fahrbewilligung ist die Voraussetzung für die Teilnahme am 2Phasen-Kurs.            

16. 2Phasen-Kurs mit dem Easy-Drive Fahrzeug (Variante 2)

WAB FSED FZ 1 
Falls Sie kein eigenes Fahrzeug haben, empfehlen wir Ihnen die Variante 2 zu besuchen. Dieser Kurs enthält die gleichen obligatorischen Inhalten wie bei der Variante 1. Die Fahrzeuge werden von der Easy Drive GmbH zur verfügung gestellt.  

17. Einreichen des Gesuchs Formular

Nach dem Besuch der 2Phasenausbildung ,aber erst einen Monat vor Ablauf der Probezeit muss ein Gesuch bei der Motorfahrzeugkontrolle MFK im Wohnkanton gestellt werden.


18. Erhalt des unbefristeten Führerausweises

Der unbefristete Führerausweis wird Ihnen nach 5-10 Tagen per Post zugestellt.


Achtung:

Falls Sie nicht der neuen Gesetzregelung (Führerschein auf Probe) unterstehen, fallen die Punkte 14 - 17 weg.