Voraussetzung:
Das Mindestalter für die Kat. A (beschränkt bis 35KW) ist 18 Jahre.
Ein direkt Einstieg in die Kat. A (unbeschränkt über 35KW) ist ab 2021 nicht mehr möglich.
Für den Erwerb der Kat. A (unbeschränkt über 35KW) muss eine zweijährige Fahrpraxis mit der Kat. A 35KW (beschänkt bis 35 KW) gewährleistet sein und anschliessend eine weitere praktische Prüfung absolviert werden.
1. Nothilfekurs (Obligatorisch)
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Der Nothilfekurs muss vor der Gesuchstellung (Zulassungsbewilligung zur Theorieprüfung) absolviert sein. Er kann ab dem 14. Lebensjahr besucht werden. Der Nothilfeausweis ist sechs Jahre gültig. |
2. Gesuch (zur Zulassung der Theorieprüfung) ausfüllen
Das Antragsformular erhalten Sie bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) BS/BL, bei der Gemeindeverwaltung, auf jedem Polizeiposten oder ganz bequem unten bei Download ausdrucken. Füllen Sie das Formular aus, der Sehtest muss von einem anerkannten Optiker oder Augenarzt ausgefüllt werden. Das Antragsformular und der Augentest sind zwei Jahre gültig.
Download «Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises»
3. Einreichen des Antragsformulars
Für das Einreichen benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, den gültigen Nothilfeausweis, zwei farbige Passfotos und die ID/Ausländerausweis.
- Einreichen mit Wohnsitz Basel-Stadt, bei der Motorfahrzeugkontrolle MFK, Clarastr.38, 4058 Basel.
- Einreichen mit Wohnsitz Basel-Land, bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde.
4. Erhalt der Zulassungsbescheinigung
5. Verkehrsregel-Theoriekurs (empfohlen)
6. Computertheorie (freiwillig)
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Die perfekte Vorbereitung für das Bestehen der Theorieprüfung. Unsere Computerfragebogen sind identisch mit den Prüfungsfragen der Motorfahrzeugkontrolle. |
7. Theorieprüfung
Die Prüfung kann, in Münchenstein, Laufen oder in Liestal absolviert werden. 50 Fragen mit weniger als 15 Fehlerpunkte müssen innert 50 Minuten beantwortet werden. Die Theorieprüfung ist frühstens einen Monat vor Erreichen des erforderlichen mindest Alters möglich. Die bestandene Theorieprüfung ist zwei Jahre gültig.
8. Erhalt des Lernfahrausweises
Nach dem Erhalt des Lernfahrausweises, sind Sie berechtigt ein Motorrad zu führen. Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig.
9. Verkehrskundeunterricht VKU (obligatorisch)
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Sobald Sie im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sind, spätestens jedoch bei der Anmeldung für die praktische Führerprürfung müssen Sie den VKU absolviert haben. |
10. Motorradgrundkurs (obligatorisch)
11. Fahrunterricht (empfohlen)
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Unser staatlich anerkanntes Fahrlehrerteam bereitet Sie gezielt und sicher auf die Führerprüfung vor. |
12. Praktische Führerprüfung (Manöver)
Die Prüfung dauert 20 Minuten und findet in Münchenstein MFP statt. Sie müssen verschiedene Manöver mit dem eigenen Motorrad absolvieren.
13. Praktische Führerprüfung (Verkehr)
Die Prüfung dauert 20 Minuten. Die Anmeldung für die Fahrprüfung (Verkehr) ist erst möglich nach bestandener Manöverprüfung.
14. Erhalt des befristeten Führerausweises
Nach der bestandenen Führerprüfung erhalten Sie einen befristeten Führerausweis (Führerschein auf Probe). Die Probezeit beträgt drei Jahre.
15. 2Phasen-Kurs mit dem eigenen Fahrzeug (Variante 1)
16. 2Phasen-Kurs mit dem Easy-Drive Fahrzeug (Variante 2)
17. Einreichen des Gesuchs Formular
Nach dem Besuch der 2Phasenausbildung ,aber erst einen Monat vor Ablauf der Probezeit muss ein Gesuch bei der Motorfahrzeugkontrolle MFK im Wohnkanton gestellt werden.
18. Erhalt des unbefristeten Führerausweises
Der unbefristete Führerausweis wird Ihnen nach 5-10 Tagen per Post zugestellt.
Achtung:
Falls Sie nicht der neuen Gesetzregelung (Führerschein auf Probe) unterstehen, fallen die Punkte 14 - 17 weg.