Wer erhält einen Führerschein auf Probe?
Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die unabhängig vom Geburtsdatum - am 1. Dezember 2005 oder später erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe. Wer den unbefristeten Führerausweis der Kat. B besitzt und den Führerausweis der Kat. A erwerben will, erhält den Führerausweis der Kat. A unbefristet; dasselbe gilt auch umgekehrt.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert drei Jahre.
Wann erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?
Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der Weiterausbildung auf Gesuch hin ausgestellt. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.
Wie lange dauert die Weiterausbildung?
Die Weiterausbildung dauert einen Tag (7 Stunden) und muss innerhalb der ersten 12 Monaten nach Bestehen der Führerprüfung besucht werden.
Wie kann ich meinen definitiven Ausweis nach dem Kurs bestellen?
Das ist je nach Kanton unterschiedlich. Für Basel-Stadt und /-Land gilt: Sie bestellen Ihren Führerausweis online (Klicken Sie hier). Falls Sie aus dem Kanton Aargau kommen, müssen Sie gar nichts unternehmen. Sie erhalten Ihren Führerausweis nach dem Kursbesuch und dem Ablauf der Probezeit automatisch zugesendet. In jedem Fall gibt es die Möglichkeit, persönlich am Schalter des jeweils zuständigen Amtes vorbeizugehen und die Teilnahmebestätigungen abzugeben.
Was passiert, wenn die Weiterausbildung nicht absolviert wird?
Die Weiterausbildung muss grundsätzlich innerhalb der ersten 12 Monaten nach Bestehen der Führerprüfung besucht werden. Wer die Weiterausbildung nicht absolviert, wird mit einem Bussgeld von CHF 300.- belegt. Anschliessend muss der Kurs nachgeholt werden um den definitiven Führerausweis zu erhalten.
Was passiert, wenn der Führerausweis auf Probe entzogen wird?
Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach Ablauf des entzogenen Führerausweises auf Probe. Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die Probezeit endet ein Jahr nach seinem Ausstelldatum. Begeht der Inhaber eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug führt, wird der Ausweis annulliert. Dies gilt auch, wenn der Ausweis inzwischen unbefristet erteilt wurde. Die Annulation betrifft alle Kategorien.
Wann kann der Führerausweis nach der Annullierung wieder beantragt werden?
Ein neuer Lernfahrausweis wird frühestens nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit Begehen der Widerhandlung und dem Nachweis der Fahreignung durch ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt.