Auto

Der Weg zum Führerausweis Kat. B (Ich besitze schon Kat. A1/A)

Voraussetzung:

Sie sind bereits schon im Besitze der Kat. A1 (Roller) oder der Kat. A (Motorrad) und sind 17 Jahre alt.


1. Gesuch ausfüllen

Das Antragsformular erhalten Sie bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) BS/BL, bei der Gemeindeverwaltung, auf jedem Polizeiposten oder ganz bequem unten bei Download ausdrucken. Füllen Sie das Formular aus, der Sehtest muss von einem anerkannten Optiker oder Augenarzt ausgefüllt werden. Das Antragsformular und der Augentest sind zwei Jahre gültig.

Download «Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises» 


2. Einreichen des Antragsformulars

Für das Einreichen benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihren Führerausweis Kat. A1/A, zwei farbige Passfotos  und die ID/Ausländerausweis.

  • Einreichen mit Wohnsitz Basel-Stadt, bei der Motorfahrzeugkontrolle MFK, Clarastr.38, 4058 Basel.
  • Einreichen mit Wohnsitz Basel-Land, bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde.

3. Erhalt des Lernfahrausweises

Nach dem Erhalt des Lernfahrausweises, sind Sie berechtigt mit einer Begleitperson (Führerausweis seit drei Jahren und 23 Jahre alt) ein Fahrzeug zu lenken. Der Lernfahrausweis ist zwei Jahre gültig.

Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen.


4. Fahrunterricht (empfohlen)

Fahrunterricht Auto 

Unser staatlich anerkanntes Fahrlehrerteam bereitet Sie gezielt und sicher auf die Führerprüfung vor.


5. Autobahn-Passfahrt (empfohlen)

Pass Autobahn  

Für die Teilnahme an diesem Kurs ist ein gültiger Lernfahrausweis erforderlich. Sie sollten die Grundkenntnisse über die Autobahn kennen und im praktischen Fahrunterricht theoretisch, so wie praktisch geübt haben.


6. Fahrzeugkunde (empfohlen)

Fahrzeugkunde 
Im Fahrzeugtechnik-Kurs werden Sie auf die technischen Fragen des Experten vorbereitet, die Sie an der praktischen Prüfung beantworten müssen.          

7. Praktische Führerprüfung 

Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt in der Regel durch den Fahrlehrer. Die Prüfung dauert 50 Minuten.

Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erworben hat, muss eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen bevor die praktische Prüfung absolviert werden kann.


8. Erhalt des befristeten Führerausweises

Nach der bestandenen Führerprüfung erhalten Sie einen befristeten Führerausweis (Führerschein auf Probe). Die Probezeit beträgt drei Jahre.


9. 2Phasen-Kurs mit dem eigenen Fahrzeug (Variante 1)

WAB Eigenes FZ 1 

Der 2Phasen-Kurs (WAB) ist ein 1-tägiger Kurs mit obligatorischen Inhalten und findet auf einer vom Verkehr abgetrennten Anlage statt. Der Kurs besteht aus zwei Teilen und widmet sich der Verkehrssicherheit sowie dem energieeffizienten und wirtschaftlichen Fahren.

Der 2Phasen-Kurs muss innerhalb der ersten 12 Monaten nach Bestehen der Führerprüfung besucht werden. Ein gültiger Führerausweis oder eine gültige Fahrbewilligung ist die Voraussetzung für die Teilnahme am 2Phasen-Kurs.        

10. 2Phasen-Kurs mit dem Easy-Drive Fahrzeug (Variante 2)

WAB FSED FZ 1 
Falls Sie kein eigenes Fahrzeug haben, empfehlen wir Ihnen die Variante 2 zu besuchen. Dieser Kurs enthält die gleichen obligatorischen Inhalten wie bei der Variante 1. Die Fahrzeuge werden von der Easy Drive GmbH zur verfügung gestellt.

11. Einreichen des Gesuchs Formular

Nach dem Besuch der 2Phasenausbildung ,aber erst einen Monat vor Ablauf der Probezeit muss ein Gesuch bei der Motorfahrzeugkontrolle MFK im Wohnkanton gestellt werden.


12. Erhalt des unbefristeten Führerausweises

Der unbefristete Führerausweis wird Ihnen nach 5-10 Tagen per Post zugestellt.


Achtung:

Falls Sie nicht der neuen Gesetzregelung (Führerschein auf Probe) unterstehen, fallen die Punkte 8 - 11 weg.