2PhasenFSED

2 Phasen-Kurse / WAB-Kurse

Der Weg zum unbefristeten Führerausweis Kat.B:

Neu 1. Praktische FuehrerpruefungNeu 2. Variante1Neu 3. oderNeu 4. Variante2Neu 5. Erhalt unbef FA


Neue Vorschriften betreffend 2Phasen-Kurs / WAB-Kurs

Gemäss dem Beschluss des Bundesrates vom 14.12.2018 gilt folgende Neuerung im Bereich der 2Phasen-Ausbildung:

  • Neulenker/innen müssen ab dem 01.01.2020 nur noch einen Kurstag (7 Stunden) besuchen. 
  • Neulenker/innen welche die Führerprüfung ab dem 01.01.2020 absolviert habenmüssen den 2Phasen-Kurs innert 12 Monaten nach bestandener Führerprüfung besuchten. 
  • Die Fahrschule Easy Drive GmbH bietet ab dem 01.01.2020 den 2Phasen-Kurs in 2 verschiedenen Varianten an. Es spielt keine Rolle für welche Variante Sie sich entscheiden, bei beiden Kursvarianten handelt es sich um Neurechtliche-Kurse:

 

  Variante 1:  mit dem eigenen Fahrzeug Kurskosten: ab CHF 349.- Aktuelle Kursdaten
         
  Variante 2:  mit dem Easy Drive Fahrzeug   Kurskosten: ab CHF 379.- Aktuelle Kursdaten

 

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Was beinhaltet die Zweiphasenausbildung?

Mit der Zweiphasenausbildung wird die Grundausbildung von Neulenkerinnen und Neulenkern (Fahrschule) nach bestandener Führerprüfung fortgesetzt. Dabei sollen erste praktische Erfahrungen als Lenkerin oder Lenker eines Motorfahrzeuges verarbeitet und das eigene Verhalten im Strassenverkehr überprüft werden. Dies geschieht im Rahmen von einem Tag Weiterausbildungskurs (7 Std.). Der 2Phasen-Kurs muss innerhalb der ersten 12 Monate nach Bestehen der Führerprüfung besucht werden. Ein gültiger Führerausweis oder eine gültige Fahrbewilligung ist die Voraussetzung für die Teilnahme am 2Phasen-Kurs.  

Bei einem Entzug des Führerausweises wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Bei einem zweiten Führerausweisentzug führt dies zur Annullierung der Fahrberechtigung. Wer danach wieder Motorfahrzeuge lenken will, muss ein neues Gesuch für einen Lernfahrausweis einreichen. Darüber hinaus ist den üblichen Unterlagen, ein verkehrspsychologisches Gutachten einer behördlich anerkannten Stelle beizulegen, welche die Fahreignung bejaht und nicht älter als drei Monate ist. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühstens ein Jahr nach Begehung der Widerhandung ausgestellt werden. Die Kategorie A1 fällt nicht unter diese Regelung.

Nach erfolgreichem Besuch des Kurses wird vom Kursveranstalter eine Kurs-Bescheinigung ausgestellt, welche benötigt wird, um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten.


Die häufigsten Fragen:  über die Zweiphasen-Ausbildung.